FABER Industrietechnik GmbH – Technische Dienstleistungen

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Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Gesetz, das Personen, die im beruflichen Kontext auf Missstände hinweisen, vor Benachteiligungen oder Repressalien schützen soll. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Über interne Meldestellen von Unternehmen, können Personen Verstöße im beruflichen Kontext melden.

Vorfall melden

Seriöse Hinweise helfen unserem Unternehmen, Verstöße frühzeitig zu erkennen und abzustellen. In diesem Zusammenhang haben die Beschäftigten der Faber Industrietechnik GmbH, Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritte die Möglichkeit, anonym derartige Hinweise zu geben.

Die Faber Industrietechnik GmbH nutzt hierzu das von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN in Berlin bereitgestellte sichere Portal WhistlePort.

Kontaktaufnahme

Zu Ihrem Datenschutz ist der nachfolgende Link nicht anklickbar. Um anonym Ihren Hinweis zu geben, können Sie den nachfolgenden Link kopieren und in ein neues Fenster Ihres Browsers einfügen: https://fabergmbh.whistleport.de/